Ihre persönliche Anwaltskanzlei für eine vernetzte Welt.
INTERNATIONALES WIRTSCHAFTSRECHT
Wir bieten unserer italienischen und internationalen Mandantschaft Rechtsbeistand über Sprachbarrieren und Staatsgrenzen hinweg in den folgenden Bereichen.
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Mit mehr als 15 Jahren Erfahrung im nationalen und insbesondere grenzüberschreitenden Vertragsrecht begleiten wir Sie bei einer Vielzahl von Business-to-Business- (B2B) und Business-to-Consumer-Verträgen (B2C), sowohl im analogen als auch im digitalen Bereich.
Unsere Erfahrung umfasst Verträge über Unternehmen, gewerbliche Immobilien, Maschinen und Anlagen, Waren und Dienstleistungen sowie digitale Inhalte, digitale Dienste und Software.
Wir stehen Ihnen in strategischen, operativen und Compliance-Fragen in allen Phasen des Vertragsprozesses zur Seite – von der Planung, Konzeption und Verhandlung über die Durchführung und Beendigung bis hin zur nachvertraglichen Phase.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Internationalisierungsprojekten innerhalb und außerhalb der EU, um Ihr Unternehmen erfolgreich auf internationalen Märkten zu positionieren.
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Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung im nationalen und insbesondere grenzüberschreitenden Handels- und Vertriebsrecht, sowohl im traditionellen als auch im digitalen Bereich.
Wir begleiten Sie entlang der gesamten Lieferkette, insbesondere bei Einkaufs-, Produktions- und Fertigungsverträgen, bei Handelsvertreter-, Vertragshändler-, Franchise- und Lizenzverträgen sowie bei Dienstleistungs-, Werk-, Kauf- und Lieferverträgen in verschiedenen Branchen.
Wir unterstützen Sie bei der Steuerung vertraglicher Compliance-Anforderungen in der Lieferkette, die sich aus Gesetzen, internen Richtlinien oder Anforderungen Ihrer Partner ergeben. Dazu gehören Themen wie Exportkontrolle, Sanktionen, Antikorruption, ESG, geistiges Eigentum, Datenschutz und Cybersicherheit.
Darüber hinaus beraten wir Sie in angrenzenden Bereichen wie Vertriebskartellrecht, Verbraucherschutz, Werbung, Produkthaftung und Produktsicherheitsrecht.
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Wir helfen Ihnen, sich in der komplexen Rechtslandschaft rund um Innovation, Kreativität, Technologie, den digitalen Raum und die Datenwirtschaft zu bewegen.
Unsere Dienstleistungen im Bereich des geistigen Eigentums (Intellectual Property, IP) und der Information Technolgy (IT) umfassen die Identifizierung, die Entwicklung, den Schutz, das Management und die Verwertung von IP-Vermögenswerten wie Patenten, Marken, Designs, Know-how, Geschäftsgeheimnissen, Sortenschutz (Pflanzensorten), Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, einschließlich Datenbanken und Software.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem IP-und IT-Vertragsrecht, insbesondere in Bezug auf Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs), Forschungs- und Entwicklungsverträge (F&E-Verträge), Lizenzierung oder Übertragung von IP-Rechten, Verträge über digitale Inhalte, digitale Dienste und Software, einschließlich E-Commerce, Cloud-Computing, Software-as-a-Service (SaaS), Apps und Social Media.
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Rechtsstreitigkeiten können in kurzer Zeit erhebliche Störungen und Schäden verursachen. Dies gilt insbesondere für grenzüberschreitende Streitigkeiten, bei denen unter anderem kulturelle und sprachliche Barrieren, Zuständigkeitsfragen und ein erhöhtes Prozessrisiko zu berücksichtigen sind. Wir empfehlen daher grundsätzlich einen präventiven Ansatz, bei dem das Management rechtlicher Risiken im Vordergrund steht und potenzielle Konflikte frühzeitig erkannt und vermieden werden.
Sollte es dennoch zu Streitigkeiten kommen, unterstützen wir Sie bei der frühzeitigen Streitbeilegung, der alternativen Streitbeilegung (ADR) sowie bei Gerichts- und Schiedsverfahren, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit ausgewählten Kolleginnen und Kollegen im In- und Ausland.
DATENSCHUTZ, CYBERSICHERHEIT, KÜNSTLICHE INTELLIGENZ
Wir unterstützen Sie umfassend und mit interdisziplinärer Kompetenz in den Bereichen Datenschutz, Cybersicherheit und künstliche Intelligenz (KI).
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Wir bieten umfassende Unterstützung in allen Bereichen des nationalen und internationalen Datenschutz-, Privacy- und Cybersicherheitsrechts.
Wir unterstützen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter in spezifischen Angelegenheiten sowohl in Bereichen, die ausschließlich durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) geregelt sind, als auch in Bereichen, die durch nationales Recht ergänzt werden (z.B. Beschäftigtendatenschutz). Darüber hinaus beraten wir zu Datenschutzgesetzen von Drittstaaten, wie z.B. dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), der UK-DSGVO oder dem California Consumer Privacy Act (CCPA), bei Bedarf in Zusammenarbeit mit ausgewählten Kolleginnen und Kollegen vor Ort.
Im Bereich Cybersicherheit unterstützen wir Sie bei der Einhaltung nationaler oder europäischer Vorgaben, wie der NIS-2-Richtlinie. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie direkt oder indirekt über die Lieferkette von diesen Anforderungen betroffen sind.
Für umfassendere Compliance-Anforderungen helfen wir Ihnen bei der Einrichtung, Umsetzung und Verbesserung von Datenschutz-Management-Systemen (DSMS) und Informationssicherheits-Management-Systemen (ISMS) nach internationalen Standards.
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Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) entwickeln sich weltweit rasant weiter. Wir unterstützen Sie dabei, die komplexen rechtlichen Anforderungen zu verstehen und zu erfüllen, unabhängig davon, ob Sie KI entwickeln, vertreiben oder nutzen möchten.
Unsere Beratung umfasst die neue EU-KI-Verordnung (AI Act) sowie weitere relevante Rechtsgebiete wie Datenschutz, Cybersicherheit, Arbeitsrecht, Urheberrecht und Haftung.
Durch unsere Schwerpunkte im internationalen Vertrags-, IP- und IT-Recht bieten wir Ihnen fundierte Unterstützung bei Verträgen zur Entwicklung und Vermarktung von KI-Systemen, einschließlich Lizenz- und Datennutzungsverträgen.
Unsere strategische Partnerschaft mit der AI Consulting Services KG in Wien, Österreich, ermöglicht es uns darüber hinaus, juristische und technische Expertise zu vereinen, um maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Projekte zu entwickeln.
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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet bestimmte Verantwortliche und Auftragsverarbeiter zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB/DPO), der insbesondere aufgrund seiner beruflichen Qualifikation und seines Fachwissens im Datenschutzrecht und in der Datenschutzpraxis auszuwählen ist.
Wir können Sie als DSB/DPO begleiten, um Ihre Datenschutz-Compliance auf nationaler und internationaler Ebene zu erleichtern. Unsere Leistungen sind dabei besonders geeignet für international und mehrsprachig tätige Verantwortliche und Auftragsverarbeiter sowie für komplexe Datenverarbeitungen, z.B. in Software- und anderen innovativen Unternehmen, einschließlich Start-ups.
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Verantwortliche und Auftragsverarbeiter außerhalb der EU, die personenbezogene Daten von Betroffenen in der EU verarbeiten, können verpflichtet sein, einen DSGVO-Vertreter zu benennen, der insbesondere als Ansprechpartner für Betroffene und Datenschutzbehörden in der EU fungiert.
Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung, ob eine Vertretung in der EU notwendig ist. Bei Bedarf können wir diese Rolle übernehmen und Sie mehrsprachig vertreten.
CHRISTIAN NOTDURFTER
Christian Notdurfter ist italienischer Rechtsanwalt mit TÜV-Zertifizierungen als Datenschutzbeauftragter (DSB/DPO) und Information Security Officer (ISO 27001).
Er betreut alle Mandate persönlich. Werden zusätzliche Kompetenzen oder Ressourcen benötigt, können ausgewählte Partner hinzugezogen werden, um maßgeschneiderte Lösungen anzubieten.
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Christian ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bozen und als Rechtsanwalt in Italien zugelassen.
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Deutsch, Italienisch, Englisch und Französisch.
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Seit Oktober 2024 // Universitätsdozent (Geistiges Eigentum), Freie Universität Bozen, Italien
Seit 2022 // Inhaber, Notdurfter Legal, Bozen, Italien
2011-2022 // Inhaber, Notdurfter Legal, Bruneck und Mailand, Italien
2011-2012 // Universitätsassistent / Universitätsdozent, Universität Innsbruck, Österreich
2010-2011 // Associate, Studio Legale SLS, Mailand, Italien
2009-2010 // Associate, Studio Legale J&P, Mailand, Italien
2009-2009 // Trainee, Rechtsabteilung, Airbus Group, Paris, Frankreich
2006-2008 // Rechtsanwaltsanwärter, LBFP Avvocati Rechtsanwälte, Bozen, Italien
2006-2006 // Praktikant, Europäisches Parlament, Brüssel, Belgien
2002-2002 // Praktikant, Rechtsanwaltskanzlei B+P, Heidelberg, Deutschland
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2024 // Zertifizierter Information Security Officer (ISO 27001), TÜV Süd, München, Deutschland
2020 // Zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB/DPO), TÜV Süd, München, Deutschland
2018 // Executive Master für Unternehmensinternationalisierung, Nuovo Istituto di Business Internazionale (NIBI), Mailand, Italien
2017 // IViR-Sommerkurs über Datenschutzrecht und Datenschutzpolitik in der EU und den USA, Institut für Informationsrecht (IViR), Universität Amsterdam, Niederlande
2015 // Master Privacy Manager, IlSole24Ore, Mailand, Italien
2014 // Spezialisierungsmaster in Gesellschaftsrecht, IlSole24Ore, Mailand, Italien
2011 // Ausbildung zum Mediator in privatrechtlichen Angelegenheiten, MC, Trient, Italien
2010 // Spezialisierungsmaster in Internationalem Handelsrecht, IlSole24Ore, Mailand, Italien
2007 // Laurea magistrale in giurisprudenza (Anerkennung), Universität Padua, Italien
2006 // Magister der Rechtswissenschaften (Magister Juris), Universität Innsbruck, Österreich, in Kooperation mit der Universität Padua, Italien
2004 // Forschungsaufenthalt mit Stipendium, University of Wales, UK
2004 // Cardiff Diploma in Legal Studies (einjähriges Programm), Cardiff Law School, UK
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Christian ist Autor von Beiträgen und Interviewpartner in Fachzeitschriften und Medien wie Contratto e Impresa / Europa, SWZ, Stol, Dolomiten und WIKU.
STRATEGISCHE PARTNER
Im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) besteht eine enge strategische Partnerschaft mit der AI Consulting Services KG in Wien, Österreich, bestehend aus spezialisierten Juristen und Ingenieuren.
Diese Kooperation ermöglicht es uns, juristische und technische Expertise zu vereinen, um umfassende Lösungen für komplexe Projekte zu entwickeln.
HONORARMODELLE
Je nach Mandat und Ihren Anforderungen bieten wir verschiedene Honorarmodelle an, die auf Ihre spezifische Situation abgestimmt werden können.
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Ein Stundenhonorar wird in der Regel verwendet, wenn der Zeitaufwand für ein Mandat nicht vorhersehbar ist. In einigen Fällen kann eine Honorarobergrenze vereinbart werden.
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Für Mandate mit klar definiertem Umfang und vorhersehbarem Arbeitsaufwand bieten wir ein Festhonorar an, auch in Form eines gestaffelten Modells.
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Wenn Sie umfassende oder kontinuierliche Unterstützung wünschen, können wir individuelle Vereinbarungen treffen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie keine eigene Rechtsabteilung haben oder Ihr bestehendes Team regelmäßig mit spezialisiertem Fachwissen verstärken möchten.
Für Start-ups prüfen wir gerne maßgeschneiderte Lösungen, um die rechtliche Unterstützung für Ihr wachsendes Unternehmen zugänglich und bedarfsgerecht zu gestalten.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein vertrauliches Gespräch oder einen Kostenvoranschlag.