
Ihre persönliche Anwaltskanzlei für eine vernetzte Welt.
INTERNATIONALES WIRTSCHAFTSRECHT
Wir bieten unserer italienischen und internationalen Mandantschaft – vom Start-up bis zum Großunternehmen – Rechtsbeistand über Sprachbarrieren und Staatsgrenzen hinweg.
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Mit mehr als 15 Jahren Erfahrung im nationalen und insbesondere grenzüberschreitenden Vertragsrecht begleiten wir Sie bei einer Vielzahl von Business-to-Business- (B2B) und Business-to-Consumer-Verträgen (B2C), sowohl im analogen als auch im digitalen Bereich.
Unsere Erfahrung umfasst Verträge über Unternehmen, gewerbliche Immobilien, Maschinen und Anlagen, Waren und Dienstleistungen sowie digitale Inhalte, digitale Dienste und Software.
Wir stehen Ihnen in strategischen, operativen und Compliance-Fragen in allen Phasen des Vertragsprozesses zur Seite – von der Planung, Konzeption und Verhandlung über die Durchführung und Beendigung bis hin zur nachvertraglichen Phase.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Internationalisierungsprojekten innerhalb und außerhalb der EU, um Ihr Unternehmen erfolgreich auf internationalen Märkten zu positionieren.
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Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung im nationalen und insbesondere grenzüberschreitenden Handels- und Vertriebsrecht, sowohl im traditionellen als auch im digitalen Bereich.
Wir begleiten Sie entlang der gesamten Lieferkette, insbesondere bei Einkaufs-, Produktions- und Fertigungsverträgen, bei Handelsvertreter-, Vertragshändler-, Franchise- und Lizenzverträgen sowie bei Dienstleistungs-, Werk-, Kauf- und Lieferverträgen in verschiedenen Branchen.
Wir unterstützen Sie bei der Steuerung vertraglicher Compliance-Anforderungen in der Lieferkette, die sich aus Gesetzen, internen Richtlinien oder Anforderungen Ihrer Partner ergeben. Dazu gehören Themen wie Exportkontrolle, Sanktionen, Antikorruption, ESG, geistiges Eigentum, Datenschutz und Cybersicherheit.
Darüber hinaus beraten wir Sie in angrenzenden Bereichen wie Vertriebskartellrecht, Verbraucherschutz, Werbung, Produkthaftung und Produktsicherheitsrecht.
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Wir helfen Ihnen, sich in der komplexen Rechtslandschaft rund um Innovation, Kreativität, Technologie, den digitalen Raum und die Datenwirtschaft zu bewegen.
Unsere Dienstleistungen im Bereich des geistigen Eigentums (Intellectual Property, IP) und der Information Technolgy (IT) umfassen die Identifizierung, die Entwicklung, den Schutz, das Management und die Verwertung von IP-Vermögenswerten wie Patenten, Marken, Designs, Know-how, Geschäftsgeheimnissen, Sortenschutz (Pflanzensorten), Urheberrechten und verwandten Schutzrechten, einschließlich Datenbanken und Software.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem IP-und IT-Vertragsrecht, insbesondere in Bezug auf Geheimhaltungsvereinbarungen (NDAs), Forschungs- und Entwicklungsverträge (F&E-Verträge), Lizenzierung oder Übertragung von IP-Rechten, Verträge über digitale Inhalte, digitale Dienste und Software, einschließlich E-Commerce, Cloud-Computing, Software-as-a-Service (SaaS), Apps und Social Media.
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Rechtsstreitigkeiten können in kurzer Zeit erhebliche Störungen und Schäden verursachen. Dies gilt insbesondere für grenzüberschreitende Streitigkeiten, bei denen unter anderem kulturelle und sprachliche Barrieren, Zuständigkeitsfragen und ein erhöhtes Prozessrisiko zu berücksichtigen sind. Wir empfehlen daher ein vorausschauendes Konfliktmanagement, das dazu beiträgt, mögliche Spannungsfelder frühzeitig zu erkennen und angemessen zu steuern.
Kommt es dennoch zu einem Konflikt, stehen wir Ihnen sowohl bei der außergerichtlichen Lösung als auch in streitigen Verfahren fokussiert zur Seite, bei Bedarf in Zusammenarbeit mit ausgewählten Kolleginnen und Kollegen im In- und Ausland.
DATENSCHUTZ, CYBERSICHERHEIT, KÜNSTLICHE INTELLIGENZ
Wir bieten umfassende Unterstützung mit interdisziplinärer Kompetenz an der Schnittstelle von Recht und Governance in den Bereichen Datenschutz und Privacy, Cybersicherheit und künstliche Intelligenz (KI).
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Wir unterstützen Sie in allen Bereichen des nationalen und internationalen Datenschutz-, Privacy- und Cybersicherheitsrechts.
Wir unterstützen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter in spezifischen Angelegenheiten sowohl in Bereichen, die ausschließlich durch die EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) geregelt sind, als auch in Bereichen, die durch nationales Recht ergänzt werden (z.B. Beschäftigtendatenschutz). Darüber hinaus beraten wir zu Datenschutzgesetzen von Drittstaaten, wie z.B. dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG), der UK-DSGVO oder dem California Consumer Privacy Act (CCPA), bei Bedarf in Zusammenarbeit mit ausgewählten Kolleginnen und Kollegen vor Ort.
Im Bereich der Cybersicherheit unterstützen wir Sie bei der Erfüllung nationaler oder europäischer Anforderungen wie NIS-2 oder DORA. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie direkt oder indirekt über die Lieferkette von diesen Anforderungen betroffen sind.
Für umfassendere Compliance-Anforderungen helfen wir Ihnen bei der Einrichtung, Umsetzung und Verbesserung von Datenschutz-Management-Systemen (DSMS) und Informationssicherheits-Management-Systemen (ISMS) nach internationalen Standards.
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Die rechtlichen Rahmenbedingungen im Bereich der künstlichen Intelligenz (KI) entwickeln sich weltweit rasant weiter. Wir unterstützen Sie dabei, die komplexen rechtlichen Anforderungen zu verstehen und zu erfüllen, unabhängig davon, ob Sie KI entwickeln, vertreiben oder nutzen möchten.
Unsere Beratung umfasst die neue EU-KI-Verordnung (AI Act) sowie weitere relevante Rechtsgebiete wie Datenschutz, Cybersicherheit, Arbeitsrecht, Urheberrecht und Haftung.
Durch unsere Schwerpunkte im internationalen Vertrags-, IP- und IT-Recht bieten wir Ihnen fundierte Unterstützung bei Verträgen zur Entwicklung und Vermarktung von KI-Systemen, einschließlich Lizenz- und Datennutzungsverträgen.
Unsere strategische Partnerschaft mit der AI Consulting Services KG in Wien, Österreich, ermöglicht es uns darüber hinaus, juristische und technische Expertise zu vereinen, um maßgeschneiderte Lösungen für komplexe Projekte zu entwickeln.
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Die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet bestimmte Verantwortliche und Auftragsverarbeiter zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB/DPO), der insbesondere aufgrund seiner beruflichen Qualifikation und seines Fachwissens im Datenschutzrecht und in der Datenschutzpraxis auszuwählen ist.
Wir können Sie als DSB/DPO begleiten, um Ihre Datenschutz-Compliance auf nationaler und internationaler Ebene zu erleichtern. Unsere Leistungen sind dabei besonders geeignet für international und mehrsprachig tätige Verantwortliche und Auftragsverarbeiter sowie für komplexe Datenverarbeitungen, z.B. in Software- und anderen innovativen Unternehmen, einschließlich Start-ups.
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Verantwortliche und Auftragsverarbeiter außerhalb der EU, die personenbezogene Daten von Betroffenen in der EU verarbeiten, können verpflichtet sein, einen DSGVO-Vertreter zu benennen, der insbesondere als Ansprechpartner für Betroffene und Datenschutzbehörden in der EU fungiert.
Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung, ob eine Vertretung in der EU notwendig ist. Bei Bedarf können wir diese Rolle übernehmen und Sie mehrsprachig vertreten.
Wir helfen Ihnen, Recht und Compliance in Ihre Unternehmensstrategie zu integrieren und Wettbewerbsvorteile zu sichern.
CHRISTIAN NOTDURFTER
Christian ist ein mehrsprachiger italienischer Rechtsanwalt mit starker internationaler Ausrichtung.
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Christian ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Bozen und als Rechtsanwalt in Italien zugelassen.
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Christian ist vom TÜV Süd in München als Datenschutzbeauftragter (DSB/DPO) und Informationssicherheitsbeauftragter (ISO 27001) zertifiziert.
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Deutsch, Italienisch, Englisch und Französisch.
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Christian verfügt über umfangreiche Erfahrung in verschiedenen Ländern und Kontexten.
Bevor er vor knapp 15 Jahren seine international ausgerichtete selbständige Tätigkeit aufnahm, war er unter anderem beim Europäischen Parlament in Brüssel und Straßburg, in der Rechtsabteilung eines führenden Luft- und Raumfahrtunternehmens in Paris sowie in renommierten Anwaltskanzleien in Heidelberg, Bozen und Mailand tätig. Zudem war er Universitätsassistent und Dozent an der Universität Innsbruck.
Er arbeitet seit vielen Jahren als Rechtsanwalt und – komplementär dazu – als Datenschutzbeauftragter (DSB/DPO). Darüber hinaus ist er Dozent an der Freien Universität Bozen, hält Vorträge und Seminare und ist Autor von Veröffentlichungen zu seinen Fachgebieten.
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Christian studierte Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck, der Universität Padua und der University of Wales, Cardiff Law School.
Anschließend vertiefte er seine Kenntnisse in mehreren berufsbegleitenden Weiterbildungsprogrammen, darunter ein Spezialisierungsmaster in internationalem Handelsrecht, ein Spezialisierungsmaster in Gesellschaftsrecht und ein Spezialisierungsmaster in Datenschutzrecht an der IlSole24Ore Business School in Mailand sowie eine Summer School zum EU- und US-Datenschutzrecht am Institut für Informationsrecht (IViR) in Amsterdam.
Er absolvierte außerdem den Executive Master für Unternehmensinternationalisierung am Nuovo Istituto di Business Internazionale (NIBI) in Mailand und erhielt Zertifizierungen zum Datenschutzbeauftragten (DSB/DPO) und zum Informationssicherheitsbeauftragten (ISO 27001) beim TÜV Süd in München.
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Christian ist Autor von Beiträgen und Interviewpartner in Fachzeitschriften und Medien wie Contratto e Impresa / Europa, SWZ, Stol, Dolomiten und WIKU.
STRATEGISCHE PARTNER
Durch unsere strategische Partnerschaft mit der AI Consulting Services KG in Wien können wir bei Bedarf juristische und technische Expertise kombinieren, um umfassende Lösungen für komplexe KI-Projekte zu entwickeln.
Unser Ansatz ist proaktiv und präventiv: “Es kostet in der Regel weniger, Schwierigkeiten zu vermeiden, als dafür zu zahlen, wieder herauszukommen.”
– L. M. Brown, Preventive Law, 1950
HONORARMODELLE
Je nach Mandat bieten wir verschiedene Honorarmodelle an, die auf Ihre spezifische Situation abgestimmt werden können.
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Ein Stundenhonorar wird in der Regel verwendet, wenn der Zeitaufwand für ein Mandat nicht vorhersehbar ist. In einigen Fällen kann eine Honorarobergrenze vereinbart werden.
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Für Mandate mit klar definiertem Umfang und vorhersehbarem Arbeitsaufwand bieten wir ein Festhonorar an, auch in Form eines gestaffelten Modells.
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Wenn Sie umfassende oder kontinuierliche Unterstützung wünschen, können wir individuelle Vereinbarungen treffen. Dies kann insbesondere dann sinnvoll sein, wenn Sie keine eigene Rechtsabteilung haben oder Ihr bestehendes Team regelmäßig mit spezialisiertem Fachwissen verstärken möchten.
Für Start-ups prüfen wir gerne maßgeschneiderte Lösungen, um die rechtliche Unterstützung für Ihr wachsendes Unternehmen zugänglich und bedarfsgerecht zu gestalten.
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